I. Bekanntmachung der Stadt Glückstadt
1. Nachtragshaushaltssatzung des Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23. November 2023 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden |
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes | |
---|---|---|---|---|
EUR |
EUR |
gegenüber bisher EUR |
nunmehr festgesetzt auf EUR |
|
1. im Ergebnisplan der |
||||
Gesamtbetrag der Erträge |
3.071.900 |
0 |
26.335.800 |
29.407.700 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
2.234.200 |
0 |
31.321.100 |
33.555.300 |
Jahresüberschuss |
0 |
0 |
0 |
0 |
Jahresfehlbetrag |
0 |
837.700 |
4.985.300 |
4.147.600 |
2. im Finanzplan der |
||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.425.900 |
0 |
25.529.800 |
26.955.700 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
0 |
747.000 |
29.294.600 |
28.547.600 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
478.500 |
0 |
6.963.000 |
7.441.500 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
478.500 |
0 |
7.564.900 |
8.043.400 |
§ 2
Es wird neu festgesetzt: |
von bisher |
auf |
---|---|---|
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
3.092.500 |
4.086.500 |
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20. Dezember 2023 erteilt mit folgenden Einschränkungen erteilt:
Die Festsetzung der Kredite für Investitionsförderungsmaßnahmen wurde für einen Teilbetrag von 3.600.000 EUR erteilt.
Glückstadt, den 20. Dezember 2023
Rolf Apfeld
Bürgermeister
II.
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann Einsicht in die I. Nachtragshaushaltssatzung und in die Anlagen nehmen.
Rolf Apfeld
Bürgermeister