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I. Bekanntmachung der Stadt Glückstadt
1. Nachtragshaushaltssatzung des Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23. November 2023 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
einschließlich der Nachträge

 

EUR

EUR

gegenüber bisher

EUR

nunmehr festgesetzt auf

EUR

1.  im Ergebnisplan der 


 

Gesamtbetrag der Erträge

3.071.900
0
26.335.800
29.407.700

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.234.200
0
31.321.100
33.555.300

Jahresüberschuss  

0
0
0
0

Jahresfehlbetrag 

0
837.700
4.985.300
4.147.600

2. im Finanzplan der

       

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.425.900
0
25.529.800
26.955.700

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

0
747.000
29.294.600
28.547.600

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 

478.500
0
6.963.000
7.441.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

478.500
0
7.564.900
8.043.400

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

von bisher
EUR

auf
EUR

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

3.092.500

4.086.500

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20. Dezember 2023 erteilt mit folgenden Einschränkungen erteilt:
Die Festsetzung der Kredite für Investitionsförderungsmaßnahmen wurde für einen Teilbetrag von 3.600.000 EUR erteilt.

Glückstadt, den 20. Dezember 2023
Rolf Apfeld
Bürgermeister

                   II.

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann Einsicht in die I. Nachtragshaushaltssatzung und in die Anlagen nehmen.

Rolf Apfeld
Bürgermeister